Teilnahme am Training nur mit 3G Nachweis möglich

Veröffentlicht am 19.08.2021 von Michael Hackstein

Aktualisiert am 27.08.2021 von Michael Hackstein

Ab dem 20.08.2021 gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung. Daher ist die Teilnahme an unserem Training nur durch Nachweis einer der 3 Gs (Geimpft, Genesen oder Getestet) möglich.

Sonderregelungen gelten für Schüler. Sie gelten als (in den Schulen) getestet. Lediglich die Schüler ab 15 Jahren müssen ihren Status durch einen Schülerausweis nachweisen.  

Wir werden die Vorlage der Nachweise -  2G ( Geimpft oder Genesen) bzw Schülerausweis - notieren, so dass die Trainingsteilnehmer nicht jedes Mal ihre Zertifikate bzw Ausweise vorlegen müssen.

 

 

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